Vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten, Meinungen und Argumente.
Vielen Dank auch für die Fairness, dass kein einziger eine/n andere/n kritisiert hat und jeder die Haltungen der anderen akzeptiert.
Ich selbst führe dass elektronische Fahrtenbuch aus den bereits genannten Gründen (Versicherungsschutz, Interessenvertretung durch den Verband und persönliche Dokumentation). Das Aufzeichnet der Fahrten per Smartphone o.Ä. ist eine Spielerei, die in der Tat viel Akku verbraucht, die man aber auch weglassen kann.
Ich finde es schade, dass das Prozedere mit dem Wanderfahrerabzeichen zumindest im Bayerischen Kanuverband so kompliziert gestaltet ist, dass dort durch kleine Fehler, Leuten die ihnen zustehende Anerkennung verwehrt bleibt.
@Kimaca: Danke für Deine Fragen.
Du kannst Dich der Vereinigung der bayerischen Einzelpaddler anschließen, die sind auf dem Papier ein Verein (sogar der mitgliederstärkste in Bayern), aber jeder kann für dich paddeln, wir er/sie will.
Es zählen alle Fahrten/Kilometer, die Du paddelst. Dabei ist egal, ob Du im Kajak, Canadier, Faltboot oder Outrigger sitzt oder auf dem SUP stehst. Es zählen sogar Fahrten, die mit den Faltboot gesegelt werden. Was nicht zählt sind Fahrten mit Motor.
Die Kontrolle ist in der Tat so schwierig, dass es leicht wäre zu schummeln, da ist der Sportsgeist jedes einzelnen gefragt.
Das gemeinsame Bier mit den Landrat ist, da wo es möglich ist, effizienter als viele gepaddelte Kilometer, aber auch da schließt das eine ja das andere nicht aus.
Zum Versicherungsschutz möchte ich noch eine Anmerkung machen. Der besteht für jede Fahrt, die Du unternimmst, um am Wanderfahrerwettbewerb teilzunehmen. Dafür muss die Fahrt entweder in Papierform im Vereinsfahrtenbuch (das eigene reicht nicht aus) oder im elektronischen Fahrtenbuch (hier ist das eigene ausreichend) als geplant eingetragen sein und der Vorstand muss über die Fahrt informiert sein (d.h. er muss im Schadensfall ankreuzen, dass er/sie über die Fahrt Bescheid wusste).