Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 49 Antworten
und wurde 8.386 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Seiten 1 | 2 | 3
raftinthomas Offline




Beiträge: 785

25.11.2007 20:12
#41 RE: neues Waffengesetz Antworten
ich sehe das folgendermassen:

ich begrüsse grundsätzlich jedwede verschärfung des waffengesetztes. wer im urbanen bereich lebt und auch schon mal spät abends oder nachts unterwegs ist, sollte eigentlich wissen, warum.
eine generelle ausnahme sollte der sog. "legal reason" darstellen, dh ein sportler oder jäger oder wasauchimmer darf im zusammenhang mit seiner hobbyausübung auch "verbotene" messer mit sich führen. aber irgendwelche gestalten abends vor der disco müssen kein klappmesser in der tasche haben. und wenn dieses tragen dann strafbewehrt ist, ist das gegenüber diesem personenkreis ein deutliches zeichen. die arbeit der polizei wird dadurch sicherlich leichter.
ich bin alles andere als ein law-and-order typ, und ich habe auch oft ein sackmesser bei mir- auch im augenblick. irgendein kleines vitorinox. mehr muss man aber imho auch im alltag nicht haben.
im übrigen haben wir in diesem zusammenhang noch eines der lockersten waffengesetzte europaweit!
btw: interessant in diesem zusammenhang finde ich, dass auf unserer homepage über 9 monate der suchbegriff "waffenkunde" an nr1 der suchmaschinen-hitliste stand. und zwar um faktor 4x höher als jeder andere begriff.
http://www.messermagazin.de/infothek/mes..._im_ausland.pdf

grüsse vom westzipfel, thomas


lej ( gelöscht )
Beiträge:

28.11.2007 21:08
#42 RE: neues Waffengesetz Antworten

Moin moin
Kann Alle irgendwie sehr gut verstehen,jeder hat recht und wieder nicht.
Arbeite mit Jugendlichen, bin vorgestern sehr spät nach Hause gekommen,ein 14 jähriger wollte von einem anderen eine Zigarette, da dieser nichts raus rückte schlug ihm der andere eine volle Selterflasche vor und hinter den Kopf,2 große Platzwunden,Bewußtlosigkeit, Sehstörungen etc. sind die bis jetzt noch glimpflichen Folgen. Sollen wir jetzt auf Plastikflaschen umsteigen?
Soviel zum Thema Waffen
Es sind grundsätzlich wir alle, die sich da ein paar Fragen stellen müssen.
Noch mehr Globalisierung? Noch mehr veramerikanisierung der Gesellschaft? Noch mehr weniger Lehrer? Noch mehr Ellenbogen in der Gesellschaft? Noch mehr weniger Zeit und Liebe für Kinder? Noch mehr Archen für hungernde Kinder in Deutschland? Noch mehr dickes Fell bei hungernden Kindern in aller Welt im Fernsehen. Noch mehr weniger Verständnis für die Probleme anderer Menschen?
Wir sind vielleicht alle mehr oder weniger gleichgültig und bemerken gar nicht, das diese Waffenprobleme daher kommen, dass uns die primitivsten humanistischen Grundwerte vielleicht scheiß egal sind?
Angenehme Nachtruhe Jürgen


Gundhar Offline



Beiträge: 36

18.12.2007 08:43
#43 RE: neues Waffengesetz Antworten
Moin,

so neu ist das doch gar nicht. Bis 1990 (oder wars 1989?) war der Besitz von Messern mit Klingenlänge über 12cm in Berlin lt. alliiertem Kriegswaffengesetz verboten und mit der Todesstrafe bedroht.
Diese wurde zwar nie verhängt, andererseits war es immer ein gutes Argument wenn eine rechtswidrige Hausdurchsuchung vorgenommen wurde: Gefahr im Verzug, Waffen beschlagnahmt, Akktion nachträglich als angemessen erklärt.

Gruß Gundhar

http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2062085


"Bis zum Fall der Mauer blieb der Spielraum für Veränderungen gering, musste Eberhard Diepgen erfahren. Erfolg hatte er lediglich mit der Entrümpelung der alliierten Vorschriften: Das noch aus Kriegszeiten stammende - und mit Todesstrafe belegte - Verbot großer Brotmesser wurde abgeschafft. "

lej ( gelöscht )
Beiträge:

22.02.2008 13:32
#44 RE: neues Waffengesetz Antworten

Moinmoin
Wenn ich das gerade auf Phönix richtig mitbekommen habe, ist das waffengesetz soeben geändert verabschiedet worden.
Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm sind jetzt im öffentlichen Raum verboten.
Weitgehende Ausnahmeregelungen, die uns Kanuten betreffen, sind enthalten, da für Camper, Angler und so weiter Ausnahmeregelungen bei der Ausübung der Freizeitbeschäftigung gelten.
Grüße Jürgen


vauWe Offline



Beiträge: 136

22.02.2008 16:35
#45 RE: neues Waffengesetz Antworten
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

Das ist der Entwurf, der jetzt wohl beschlossen wurde. Zu beachten sind insb. S. 95 f. Danach hatte das Land Berlin zwar den Antrag gestellt, Klingen über 12 cm zu verbieten, die Bundesregierung hat dies aber abgelehnt und nichtin den Gesetzentwurf aufgenommen.

Nach http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2...lick/index.html ist dieser Gesetzentwurf im Bundestag beschlossen worden.

Bei der AFP-Meldung http://de.news.yahoo.com/afp/20080222/td...-a4484c6_1.html könnte es sich um eine "Ente" handeln.

Schaun'mer mal.

Edit sagt: hier steht's http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf (S. 8, 22) Da musste die Vernunft offenbar mal wieder parteipolitischen Erwägungen weichen.

markuskrüger Online




Beiträge: 1.738

23.02.2008 13:44
#46 Definitionsfrage Antworten

Ich trage gerne ein kleines (!) Einhandmesser bei mir und frage mich jetzt natürlich, ob ich das weiterhin darf. Dabei geht es mir jetzt nicht um das Tragen bei Sportausübung u.ä., sondern im Alltag.
Ich möchte mit der Frage keine Grundsatzdiskussion anstoßen...

Zur Frage:

"Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stichwaffen (...)
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen."

Meint das ALLE Einhandmesser oder nur die mit einer Klingenlänge über 12cm?
Wenn es ALLE Einhandmesser meinen sollte, müssten diese doch als eigener Punkt ohne Einschränkung aufgeführt sein, oder?!
Andererseits: Gibt es überhaupt Einhandmesser mit einer Klingenlänge über 12cm?!


Markus


lej ( gelöscht )
Beiträge:

23.02.2008 14:54
#47 RE: Definitionsfrage Antworten

Moin Markus
Der Passus mit dem Messerverbot ist herausgenommen worden, es gibt also keine Probleme. Im letzten Artikel bei Vauweh kannst du dich durchklicken und nachlesen. Gruß Jürgen


markuskrüger Online




Beiträge: 1.738

24.02.2008 07:16
#48 RE: Definitionsfrage Antworten

Habe es mir noch mal richtig durchgelesen. Du hast natürlich recht.
Dann ist das ja kein Problem.

Gruß,
Markus


Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

29.02.2008 13:55
#49 RE: Definitionsfrage Antworten

Hier noch mal was von Lauche&Maas zur Messerfrage und dem neuen Gesetz:

http://www.lauche-maas.de/webredaktion/5D/page303.html

Grüße
Michael


Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

29.02.2008 14:01
#50 RE: Definitionsfrage Antworten

Hier noch mal was von Lauche&Maas zur Messerfrage und dem neuen Gesetz:

http://www.lauche-maas.de/webredaktion/5D/page303.html

Grüße
Michael


Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung