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Dieses Thema hat 13 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
hacki Offline



Beiträge: 33

10.07.2009 09:56
Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Neues aus Bad Tölz:

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vollzug der Wassergesetze;
Regelung des Gemeingebrauchs an der Isar: Bootfahrverbot
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erlässt zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Gewässer I. Isar aufgrund von Art. 22 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822, BayRS 753-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 969) folgende
Verordnung
§ 1 Gegenstand
Das Befahren des Gewässers Isar mit Booten aller Art ist im Bereich des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen aufgrund der momentan vorhandenen Gefahrenstellen mit vielen Seitenarmen, enormen Totholzansammlungen, einhängenden Bäumen und teilweise massiven Verblockungen verboten. Das Verbot liegt im öffentlichen Interesse der Gefahrenabwehr.
§ 2 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit Geldbuße mit 5.000 Euro belegt werden, wer entgegen § 1 dieser Verordnung die Isar mit Booten aller Art befährt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtsblättern des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen in Kraft und gilt bis auf weiteres. Das Verbot wird mit gesonderter Verordnung aufgehoben werden.
Bad Tölz, 07.07.2009
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Josef Niedermaier, Landrat



Adresse zu den Seiten des Landratsamtes:
http://www.lra-toelz.de/fileadmin/pdf/VERO-Isar.pdf

Gruß Hacki


trullox Offline



Beiträge: 616

10.07.2009 11:23
#2 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Das finde ich angesichts der augenblicklichen Situation an der Isar auch sehr vernünftig. Wird aber nichts nutzen, falls nicht gleichzeitig zum Verbot im Amtsblättchen auch an den potentiellen Einstiegsstellen die Kanuten darauf hin gewiesen werden.
Gruß!
Fred


efendi Offline



Beiträge: 40

10.07.2009 11:45
#3 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Der Meinung bin ich nicht. Ich bin erst gestern mit meiner Schulklasse das Teilstück zwischen Lenggries und Bad Tölz gefahren und es war nicht das geringste Baumhinderniss im Fluss. Der Wasserstand ist zwar recht sportlich, aber keinesfalls gefährlich. Und verantwortungsvolle Bootfahrer sollten nicht mit Badebootbierkastenkapitänen in eine Schublade gesteckt werden. Mag sein, dass es im Bereich der Pupplinger Au anders aussieht, jedoch wurden mir von anderen Bootfahrern berichtet, dass auch hier keine Probleme auftreten. Im Gepräch mit ortsansäßigen Paddlern und Raftern haben wir die Dämlichkeit einer generellen Sperrung diskutiert. Es mag ja vernünftig sein, einzele Abschnitte zu "sperren". Aber einfach ohne Kontrolle alles zu verbieten halte ich für überzogen. Angeblich soll heute eine Befahrung mit Verantwortlichen stattfinden. Ich hoffe, danach hat sich das erledigt. Wie ich finde, ein sehr gutes Beispiel von Behördenwillkür.
Grüße aus München,
robert


GünterL Offline




Beiträge: 1.102

10.07.2009 13:52
#4 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Hi Robert!
Wie soll die Behörde den Unterschied zwischen verantwortungsvollen Bootfahrer und Badebootbierkastenkapitänen feststellen?
Wenns ein durch aktuelle Gefahrensituation begründete vorübergehendes Befahrungsverbot verordnet wird, find ich persönlich das ok.
Was soll man sonst gegen die Badebootbierkastenkapitäne unternehmen (zu deren eigener Sicherheit), die dann der Meinung sind, wenn der dort mit seiem Canadier so locker runterfährt, dann kan ich das doch sicher auch....

Lieben Gruß Günter


Loisachqueen Offline



Beiträge: 162

10.07.2009 13:54
#5 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

@GünterL: Man kann. Das geht auf anderen Flüssen im Umkreis auch. Die Ammer ist schließlich auch für Schlauchboote aller Art (Ausnahme Schlauchkanadier mit bis zu 2 Personen Besatzung) gesperrt (Umweltschutz). Da wird man auch kontrolliert von den betreffenden Behörenden.

Uns Kanuten ist ja nicht neu, dass sich nach einem Hochwasser der Bach ein bisschen verändert. Das dann eine Portion Bäume gut verteilt im Fluss liegen, wäre ja auch nicht das erstmal. Es handelt sich schließlich um einen Wildfluss. Im Flussführer steht ja auch nicht umsonst für diesen Abschnitt von Sylvensteinsee bis ungefähr München WW 1. Das ist kein Zahmwasser mehr.
Das hier an schönen Tagen Scharen von Schlauchbootfahrer mit einem Kastenbier heruntergondeln ist ein andere Sach. Außerdem sind die dann selber Schuld, weil die aller meisten Kisten von denen nicht fließgewässerteuglich sind. Auf den Schlauchbooten sehr ja nicht umsonst: Nur auf stehendem Gewässer zu fahren. Und meist auch vorkommen überladen.
Aber wer muss es wieder ausbaden. Die Kanuten, die eigentlich ein bisschen Ahnung von der Sache haben.
Ich selbst kenne diesen Bereich der Isar wie meine Westentasche. Bin mit jedem Stein per du. So weiss ich auch, dass es nach einem solchen Hochwasser wie vor ein paar Wochen halt ein paar Baumleichen in Fluss liegen. Da greift dann halt die "Methode des vorausschauenden Fahrens".
Außerdem gräbt sich die Landkreis Bad Tölz selbst das Wasser ab, wenn eine solche Verordnung langfristig bleibt. Wieviele Eventagenturen sind von der Isar abhängig? Der Tourismus im Isartal ist im Sommer sehr stark von diesen Outdoor-Eventagenturen beeiflusst.

Grüße aus Oberbayern
Loisachqueen


Gerhard Offline




Beiträge: 639

10.07.2009 13:59
#6 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Wie Günter schon schreibt kann nicht unterschieden werden zwischen "guten" und "schlechten" Paddlern, es sei denn man nimmt den berühmt-berüchtigten EPP als Maßstab (bitte keine Kommentare dazu).

Aber es ist ja schon eine gute Sache wenn sich Verantwortliche die Situation vor Ort nochmal anschauen und dann über die Sperrung entscheiden.

Die Frage bei solchen Sperrungen ist natürlich immer wieder, wie erfahre ich davon. Nur weil es in irgendeinem Amtsblatt steht ist es mir noch lange nicht bekannt. Das funktioniert nur, wenn es auch an den Einstiegen veröffentlicht wird.

Gerhard


Loisachqueen Offline



Beiträge: 162

10.07.2009 16:28
#7 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

@Gerhard: Von den örtlichen Bootfahrern. Gestern ist auf die Veranwortlichen im Bezirk Oberbayern und auch an den BKV bzw. DKV eine Flut an E-Mails mit der Verordnung gegangen. Auch die örtlichen Raftagenturen wissen Bescheid und habe schon Massnahmen ergriffen.


Kontiki Offline




Beiträge: 95

10.07.2009 17:06
#8 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Der Wasserstand der Isar ist zwar gegenüber den Hochwasserständen schon deutlich gesunken, aber das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen glaubt, die Bootfahrer mit einem Befahrungsverbot beglücken zu müssen.
Ich halte das generelle Verbot zwei Wochen nach dem Hochwasser für unsinnig.
Selbst die untere Ammer von Rottenbuch bis Böbinger Brücker ist schwieriger zu fahren als die Isar bei dem momentanen Wasserstand.
Bäume können außerdem jederzeit in die Isar kippen; es gibt genügend, die bereits erheblich schief stehen.
Aber auch das gilt analog für alle anderen Flüsse wie Ammer, Loisach usw.

Ich selbst bin die Isar kurz nach dem Hochwasser am 29.06. von Einöd nach Schäftlarn bei Pegel Puppling 182 cm/128 m3 im offenen OC1,
am 01.07. vom Sylvensteinspeicher bis oberhalb Bad Tölz im K1 bei 25 m3 Auslass aus dem See (mit dem Kajak, weil beim Losfahren in München waren es noch 60 m3, bis ich oben war, war deutlich "zugedreht" worden)
am 05.07. im Zuge einer "Alte-Hasen-Fahrt" im offenen OC2 (u.a. 3 OC1, 2 OC2 und 2 Schlauchboot-OC2) ebenfalls bei 25 m3
und am 07.07. die selten fahrbare Strecke von Krün bis Vorderriss auch wieder im OC1 bei Pegel 46 cm/11 m3 gefahren.
Bei diesen vier Fahrten hatte ich keinerlei Probleme infolge des Wasserstandes oder wegen Baumhindernisse.
Ich habe auch gleich nachgefragt: die Flosse fahren (Gleichheitsgrundsatz?), die Raftingunternehmen teils ja, teils nein; sie wollen aber in einem Gespräch mit dem Landratsamt heute erreichen, dass das Verbot zumindest für die Strecke oberhalb von Tölz rückgängig gemacht wird.
Die Gängelei von den Behörden, die die Situation nicht kennen und auch nicht beurteilen können ist nicht akzeptabel. Wie schon zuvor gesagt, ist eine Unterscheidung der Boote sehr wohl möglich (Ammerregelung).
Dilettantisch ist die Sperrung im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen. Wer kennt schon die Landkreisgrenzen.
Ein Minimum an Kompetenz vorausgesetzt, müsste die Sperrung von Fluss-km bis Fluss-km gelten.
Ich bin ja gespannt, wann das erste Landratsamt auf die Idee kommt, zwei Wochen nach starken Schneefällen Skitouren im Landkreis generell zu verbieten.
Ich hoffe auf eine schnelle Aufhebung des Verbots!
Erich


Loisachqueen Offline



Beiträge: 162

10.07.2009 17:28
#9 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Landkreisgrenze Bad Tölz/Wolfratshausen - München ist genau an der Einstiegsstelle in Schäftlarn(bruckenfischer).
Oben ist es die Staatsgrenze. Also Obere Isar ist auch noch erlaubt.


Kontiki Offline




Beiträge: 95

10.07.2009 18:07
#10 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Hier die aktuelle Info vom BKV:
Die Sperrung der Isar zwischen Sylversteinspeicher und Brücke Bad Tölz wird ab Sonntag früh wieder aufgehoben. (Offizielle Veröffentlichung am Samstag). Die Strecken Krün bis Vorsperre Sylvenstein und Kraftwerk Bad Tölz bis Bruckenfischer werden baldmöglichst freigegeben. Voraussichtlich Wochenmitte.


hacki Offline



Beiträge: 33

10.07.2009 23:50
#11 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Die Aussagen über div. Wasserstände sind ziemlich nichtig, da es sich hier um eine Vorgabe des Landratsamtes handelt.



Gruß Hacki


andreas_saurle Offline




Beiträge: 66

14.07.2009 13:33
#12 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Servus Paddler,

Am Sonntag, 12.07. sind wir mit unserem Pakboat die Isar vom Sylvensteinsee bis Bad Tölz gefahren. Auf der gesamten Strecke gab es keine Baumhindernisse. Lediglich unterhalb der Isarburg (Lenggries) liegt ein Baum im Fluss, allerdings an einer vollkommen unkritischen Stelle. Aber dafür hatte es schön viel Wasser (Pegel Sylvenstein: 260 cm / Pegel Lenggries 120 cm)!

Zum LRA Bad Tölz:
Interessant ist die neue Veröffentlichung des LRA Bad Tölz vom 11.07.: Hier wird die Sperre eindeutig zwischen den Flusskilometern 197 (Kraftwerk Bad Tölz) bis 169 (Brücke Schäftlarn) angegeben. Krün - Sylvensteinsee ist hier nicht mehr erwähnt. Dies steht im Wiederspruch zur Verordnung vom 7.7.
Muss man ja nicht verstehen! Aktuelle Version: http://www.lra-toelz.de/110709.2003.0.html

In dem Zusammenhang: Wo findet man denn eigentlich am LRA Bad Tölz den öffentliche Aushang der Bekanntmachungen? Wir sind extra Sonntag Früh zum LRA gefahren. Dort haben wir aber nichts gefunden. Das Internet reicht nicht als öffentlicher Aushang! Im Internet war bis Montag früh die Bekanntmachung vom 11.07. zwar "angeteasert", aber nicht verlinkt. An den Ein-/Ausstiegsstellen war kein Aushang der Verordnung!

Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel,
Andreas


Stechpaddler Offline



Beiträge: 1

16.07.2009 15:08
#13 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

Ab heute, 16.07.2009, ist die Isar wieder komplett im LK Bad Tölz - WOR befahrbar.
Achtung, kurz vor klein Kairo (nach Arzbach) hängt rechts eine Birke ziemlich in die Hauptströmung.


christian.loehnert Offline



Beiträge: 58

16.07.2009 19:40
#14 RE: Befahrungsverbot der Isar !!!! Antworten

nachdem die Sperrung aufgehoben ist:
- eine Stelle bei Geretsried war gefährlich, zumindest für Ungeübte. Sie wurde vom WWA Weilheim vor der Aufhebung des Fahrverbots beseitigt
- künftig wird der BKV schneller eingebunden. Ziel ist, daß vermutete Gefahrstellen kurzfristig vom Boot aus beurteilt werden und Beschränkungen differenzierter erfolgen.

Vielleicht gelingt es auch, Regelungen zu finden, die unterscheiden ...
... zwischen Schlauchbootfahrern, die ihr oft ungeeignetes Bootsmaterial selbst bei normalen Wasserständen nicht beherrschen und
... Kanusportlern, die ohne weiteres Gewässer mit weitaus größerem Schwierigkeitsgrad befahren können, als die Isar nach dem Hochwasserereignis.

Das Schreiben des BKV an das LRA ist unter http://www.kanu-bayern.de zu sehen

Christian


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