Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz

04.03.2024 11:26 (zuletzt bearbeitet: 04.03.2024 11:34)
avatar  kahel ( gelöscht )
#1 Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ka
kahel ( gelöscht )

Hallo zusammen,

Ich möchte kommenden Monat mit dem Auto in die Schweiz Einreisen um dort einen Kanadier-Grundkurs zu machen ...
dafür soll mein eigenes Boot mit.

meine Frage an die Wissenden hier aus dem Forum ist nun:

Gibt es besondere Vorschriften in der Schweiz für den Transport eines Kanus auf dem Autodachgepäckträger?
Wenn ja welche?
Muss es in der Schweiz eine besondere Kennzeichnung am Boot und/oder am Fahrzeug geben?

Zur Anschauung mit welchem Auto /Boot ich fahren werde hier ein Bild

.

lieben Gruß
Michael

-----------------------
paddle smart ~ not hard


 Antworten

 Beitrag melden
04.03.2024 12:34
#2 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
As

Hallo Michael

Ein Canadier auf dem Autodach gilt in der Schweiz als Sperrgut. Dieses darf die im Fahrzeugausweis angegebene Maximallast nicht überschreiten. Zudem darf das Sperrgut vorne nicht länger als 3 Meter (von Mitte Steuerrad aus gemessen) und hinten nicht mehr als 5 Meter (von der Hinterachse aus gemessen) überragen. Auch darf die Dachladung seitlich nicht überragen.
Das sieht schon mal gut aus auf deinen Bildern. Jetzt noch etwas hinten am Boot anhängen das die Überlänge signalisiert (als ob man das Boot selbst nicht sehen würde -> Vorschrift halt). Ich benutze eine ausgesteuerte Schwimmhilfe, wie im beigefügten Bild (fand leider kein besseres). Bisher wurde ich einmal von der Polizei angehalten und kontrolliert; die wollten aber eher wissen woher bzw. wohin ich unterwegs war, die Dachladung wurde als ordentlich befestigt und signalisiert eingeschätzt.


 Antworten

 Beitrag melden
04.03.2024 13:17
avatar  kahel ( gelöscht )
#3 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ka
kahel ( gelöscht )

Oh, ja - das sind doch schon mal gute Nachrichten.
Mal sehen, eventuell bau ich mir so eine Art "Kappe" aus einer Warnweste die ich dann über das Heck stülpen kann.

lieben Gruß
Michael

-----------------------
paddle smart ~ not hard

 Antworten

 Beitrag melden
07.03.2024 23:20 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2024 23:21)
#4 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ar

Hallo Michael

Bezüglich Überlänge und Markierung wurde eigentlich bereits alles gesagt. Ein Punkt sind noch die Zurrgurte. Wie genau da die Regeln sind weiss ich ehrlich gesagt auch nicht, ich bevorzuge aber solche mit Ratschen und nicht mit Klemmen. Letztere wären mir zu unsicher. Ich weiss aber dass viele mit diesen „Klemmgurten“ ihr Kanu befestigen. Wenn jemand weiss wie das in der Schweiz mit den Vorschriften bezüglich diesen Gurten ist, wäre das auch noch ein interessanter Punkt.

Beste Grüsse
David


 Antworten

 Beitrag melden
08.03.2024 11:28
avatar  Kimaca
#5 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Kann mich täuschen aber ich glaube selbstgebastelte Fahnen wegen Überlänge sind nur geduldet und können geahndet werden wenn die Kontrolle pingelig ist.
Wirklich Rechtssicherheit bieten nur die Fahnen die man aber in jedem Baumarkt für kleinstes Geld erwerben kann.
So erinnere ich mich das mal gelernt zu haben.
Kann mich aber wie erwähnt tauschen.

Ex: Oldtown Disco 158, Wenonah Solo+, Wenonah Rendezvouz, Oldtown Northern Lights
Akt: Oldtown Charles River RX, Wenonah Solo+,

 Antworten

 Beitrag melden
08.03.2024 22:58
avatar  gleiter
#6 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Zitat von armerlite15 im Beitrag #4
...und nicht mit Klemmen. Letztere wären mir zu unsicher. Ich weiss aber dass viele mit diesen „Klemmgurten“ ihr Kanu befestigen. Wenn jemand weiss wie das in der Schweiz mit den Vorschriften bezüglich diesen Gurten ist, wäre das auch noch ein interessanter Punkt.



Wir verwenden den da - und da wird mit Klemmgurten gesichert.

Hatten bislang (die letzten acht Jahre) noch kein Problem die Ladesicherheit betreffend (auch sonst Keine im Transport) - ich denke mal dass Thule klare Aussage machen kann betreffend dieses Systems bezogen auf die Schweiz. Oder?

Gruß aus dem Wein/4, André.

Ach ja, P.S.: Ratschengurte - da hätte hinwiederum ich Bedenken - die kannst ja wohl anknallen bis der Rumpf bricht (tatsächlich sogar mal bei einem Verleiher passiert der ein Fremdcanoe huckepack retournieren sollte - angeblich, Hörensagen!) - zudem braucht es wohl extra Schutz damit die Ratsche keine Abdrücke hinterläßt, oder?


 Antworten

 Beitrag melden
09.03.2024 09:05 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2024 09:06)
#7 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Ich hätte noch nie gehört, dass es Vorschriften zum Befestigungsmaterial in puncto Verschluß gibt!
Ich fahre seit Jahren mit Klemmgurten und hatte noch nie Probleme. Die Gurten haben ein Prüfetikett an der Schnalle und das sollte meines Wissens auch vorhanden sein. Ab einem gewissen Alter / Verschleiß sollte über Austausch nachgedacht - und die Gedanken auch umgesetzt werden.

Die Thule Portage verwende ich auch wie @gleiter , demontiere die allerdings nach Gebrauch, da sie nur mit "Flügel"muttern auf den Querträgern befestigt werden und somit keinerlei Diebstahlschutz aufweisen. Von Transportsicherheit finde ich die allerdings unschlagbar, da seitliches Verrutschen einfach kein Thema mehr ist und die Auflagefläche deutlich größer ist, als auf dem Trägerholm selbst.

Fahnenvorschriften kenne ich persönlich nur aus Österreich, wo ein Metallschild in definierter Größe angebracht sein muss. Und Italien, quadratisch - man kennt sie von jedem fahrradtransportierenden Wohnmobil

Grüße aus dem südlichen Süden,

Klaus


 Antworten

 Beitrag melden
09.03.2024 13:10
#8 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Die Vorbehalte von Leuten gegen Ratschengurte kann ich nicht nachvollziehen.
Ich fahre mit dem Auto auch nicht immer Vollgas, haue mit dem Hammer nicht so lange, bis das Werkstück kaputt ist und trinke auch nicht Alkohol bis ich tot umfalle.
Offenbar handhaben das andere Menschen aber anders.

grüsse vom westzipfel, thomas

 Antworten

 Beitrag melden
10.03.2024 00:01
#9 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Schon möglich.

Im Leben ist es wie beim Paddeln: Wenn die großen Wellen kommen, immer in der Hüfte schön locker bleiben.

 Antworten

 Beitrag melden
10.03.2024 00:05
#10 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Aber nun zum eigentlichen Thema.

Ich nutze Ratschengurte auch. Aber mit Gefühl. Dann ist alles fest, aber nicht kaputt.

.

Im Leben ist es wie beim Paddeln: Wenn die großen Wellen kommen, immer in der Hüfte schön locker bleiben.

 Antworten

 Beitrag melden
12.03.2024 10:00 (zuletzt bearbeitet: 12.03.2024 10:02)
avatar  kahel ( gelöscht )
#11 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ka
kahel ( gelöscht )

Also, was die Vorschriften in der Schweiz betrifft habe ich das nun herausgefunden ...





Quelle: https://www.baloise.ch/de/privatkunden/blog/auto/auto-bealden.html


ist also ähnlich wie bei uns in Deutschland.

lieben Gruß
Michael

-----------------------
paddle smart ~ not hard


 Antworten

 Beitrag melden
14.03.2024 08:13
#12 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Verfahr Dich aber nicht @kahel ! In Italien sind die Bestimmungen ganz andere!

Grüße aus dem südlichen Süden,

Klaus

 Antworten

 Beitrag melden
14.03.2024 08:16 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2024 08:17)
avatar  kahel ( gelöscht )
#13 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ka
kahel ( gelöscht )

Boah!

nur gut, dass ich ein Kanu auf dem Autodach transportieren werde.

-----------------------
paddle smart ~ not hard


 Antworten

 Beitrag melden
14.03.2024 10:15
#14 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Schon, aber das steht hinten auch über! Also vorsicht vor der italienischen Grenze! Die Eidgenossen scheinen in dieser Hinsicht ja eher entspannt!

Grüße aus dem südlichen Süden,

Klaus

 Antworten

 Beitrag melden
22.03.2024 14:04 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2024 14:07)
avatar  kahel ( gelöscht )
#15 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
ka
kahel ( gelöscht )

es hat mir ja dann doch keine Ruhe gelassen ...
und deshalb habe ich mal gemessen.

hier das Schema: von Rücklicht nicht weiter als 1m hinausstehend ...



und hier das Ergebnis:







somit bin ich aus der Nummer raus, was das Anbringen von Wimpeln, Fahnen, Leuchten oder sonstewas angeht.

lieben Gruß
Michael

-----------------------
paddle smart ~ not hard


 Antworten

 Beitrag melden
22.03.2024 18:26
avatar  gleiter
#16 RE: Kanutransport per Dachgepäckträger - Vorschriften Schweiz
avatar

Sehr fein.

Besonders geschmeidig habe ich gefunden: "Drei Meter nach vorne ab Lenkradmitte + fünf Meter mit Hänger ab Hinterachse" - da messen die Eidgenossen wohl ganz genau nach?

Wie auch immer - so könnte ich doch glatt einen Doppelachter oben aufgeschnallt haben - oder?

Und wenn sich's gar nicht ausgehen mag - Wimpel!

Köstlich!

Gruß aus dem Wein/4, André.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!