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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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Claus_Ulrich Offline




Beiträge: 337

20.01.2014 22:18
#141 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Ulme, ich bin des öfteren hier im Norden unterwegs ohne mein Canoe zu kennzeichnen. Bisher hat es auch noch niemanden interessiert.
Die Wasserschutzpolizei hier im Norden (z.B. Rostock), gibt dir gerne telefonisch Auskunft, ob (und wenn ja, wie) dein Boot gekennzeichnet sein muss.

Gruß und viel Spass bei uns im Norden

Claus


georg.boehner Offline



Beiträge: 423

20.01.2014 22:24
#142 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hola,

Lesen ( auch die Links) können hier schon alle?

>>>>
Seit dem 01.03.1995 gilt die Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Nach dieser Verordnung sind Kanus von der Führung eines amtlichen Kennzeichens befreit. Dennoch besteht auf allen Binnenschifffahrts- straßen die Verpflichtung, Boote zu kennzeichnen.
>>>>

Kleiner aber feiner Unterschied ob amtliches Kennzeichen oder einfaches Kennzeichen(Rufname). Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen.....

P.s. Hier der genaue Text zum Main (Seite 11)

Link zu elwis


Gruß Georg


lupover Offline



Beiträge: 595

20.01.2014 23:08
#143 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hi Ulme,

schätze die Verwirrung ist größer als die Klarheit. Dabei ist alles ganz einfach.

Fakt: Auf Binnenschifffahrtsstraßen (Peene) brauchst Du einen 10 cm großen selbst gewählten Namen außen und Adresse innen. Und wenn Du auf das Meer willst hast Du mit der Ausrüstung mehr als genug getan und alles ist gut.

Georg (und auch einige andere) hat das korrekt beschrieben. Genau so ist es, die Rechtslage ist eindeutig, allgemeinverständlich und erfreulich simpel. Alles andere ist Ahnungslosigkeit oder Wunschdenken. Und ob das sinnvoll ist, streng kontrolliert wird usw. war nicht die Frage.

Namen besorgen, aufkleben und nach dem Urlaub wieder abreißen sprengt nicht das Urlaubsbudget und entstellt auf Dauer kein Boot. Beispiel: www.klebebude.de. Da sind die Namen billiger als Baumarktbuchstaben und wegen der Transferfolie einfacher zu verarbeiten. Schrift kann nach Belieben breiter oder schmaler gemacht werden, Farben frei wählbar, was will man mehr?

Gruß
Habbo

PS: Wenn Du noch Zweifel hast, laß Dir die kostenlose Broschüre schicken, da steht es drin auf Seite 20: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomateri...asser/index.jsp


Rudo Offline




Beiträge: 198

20.01.2014 23:34
#144 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Biki im Beitrag #140
Die Ill zwischen Colmar und Strassburg soll ja sehr schön sein. So entspannend ruhig und grün...


Ja, kann ich nur empfehlen; kenne die Strecke zwischen Illhäusern und Ebersmünster. Wenn du da mal hinfährst - sag Bescheid! ;-)

Gruß
Rüdiger

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The world is not a place to be if you're in a hurry!


Mahyongg Offline



Beiträge: 255

21.01.2014 09:02
#145 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Namensvorschlag, damit die Entscheidung, das richtige zu tun, noch leichter fällt: "Binnenschifffahrtsstrassenverordnungsgenugtuungsnamensgebungsergebnis"

;D

Das mal über Megaphon von der WaSchuPo zu hören, wäre doch was.


Pannacotta Offline




Beiträge: 266

21.01.2014 09:09
#146 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Mahyongg im Beitrag #145
Namensvorschlag, damit die Entscheidung, das richtige zu tun, noch leichter fällt: "Binnenschifffahrtsstrassenverordnungsgenugtuungsnamensgebungsergebnis"


Bei 10 cm Schrifthöhe (Arial) ist der Name dann 350cm lang, sagt Klebebude.

Passt doch.

Florian

___________

mein Kanulog


Haubentaucher Offline



Beiträge: 382

21.01.2014 09:13
#147 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Hi,

die "Kennzeichnungspflicht" lt. Verordnung betrifft die amtlich zugeteilten Kennzeichen. Unterliegt man nicht der Kennzeichnungspflicht, muss man auf Bundeswasserstraßen trotzdem den Bootsnamen auf dem Bug und den Heimatort am Heck stehen haben. Bei Booten und Schiffen, die in beide Richtungen fahren können, auch Fähren, steht der Bootsname etwas größer in der Mitte und der Heimatort etwas kleiner drunter. Das mit der Anschrift gilt für inländische Boote. Bei Bedarf wird man auch schon mal belehrt, auf der Fulda bei Kassel oder auf der Schlei sogar kostenpflichtig. Aber: Keine Bundeswasserstraße = keine Beschriftung verpflichtend, weswegen Wildwasserboote oft ohne unterwegs sind.

Bsp.: Ein 6 m langes Segelboot mit 2,5 PS Außenborder kann logischerweise mit Motor angetrieben werden, unterliegt nicht der 5,5-Meter-Regel, ist wegen dem kleinen Motor aber nicht kennzeichnungspflichtig. Das heißt, es braucht lediglich kein amtliches Kennzeichen. Weil es kein ausgesprochenes Badeboot (resp. Schwimmhilfe) ist und weil es auf der Mosel fährt, müssen aber Bootsname und Heimatort außen drauf, Anschrift innen, z.B. mit Edding, als Klebefolie, Messingschildchen oder was auch immer.

Weil die Diskussion ja inzwischen auch Boote umfasst, die man nicht zu den Canadiern zählt, Bsp. 2:
Ein großes, langsames, holländisches Motorboot mit 50 PS fährt auf der Mosel und braucht wegen dem Gegenseitigkeitsabkommen keine amtliche Kennzeichnung, nur einen Bootsnamen und Heimatort, weil in Holland auch nichts anderes vorgeschrieben ist. Wäre das Boot kleiner, ebenfalls mit 50 PS motorisiert und deswegen schneller als 25 km/h, müsste es mindestens das holländische amtliche Kennzeichen führen, weil es in NL so geschrieben steht.

Nun wissen alle, die den Thread bis hier gelesen haben, dass es wenig Vorschriften gibt, wie ein Name zu lauten hat. Würdest Du Dein Boot Prospector oder Bavaria nennen, und es steht zufälligerweise schon drauf, hast Du ein paar Buchstaben gespart. Du darfst Dein Boot auch BMW Oracle, MySQL oder Quattro nennen - egal ob Suzi oder Audi. Geringfügig kleinere Buchstaben werden üblicherweise geduldet. Die Buchstaben müssen nicht halb im Wasser hängen, sollen sich andererseits an der Rumpfseite und nicht auf dem Deck befinden. Es gibt auch eine Richtlinie um Längen-/Breitenverhältnis und dem Verhältnis Buchstabengröße/Linienstärke und sogar zu den Schrifttypen der vorgeschriebenen lateinischen (!) Buchstaben. - Ich weiß nur, dass es sie gibt. Wer´s braucht um seine Clubcameraden zu unterhalten, bitte selber suchen.

Kyrillisch, arabisch, chinesisch geht wegen den vorgeschriebenen lateinischen Buchstaben nicht für inländische Boote. Deswegen ist спутник verboten, außer er käme aus Russland oder einem Land, wo das so erlaubt ist ubnd das Gegenseitigkeitsabkommen gilt. Als deutsches Boot müsste es Sputnik heißen. Besonders schwungvolle Lettern in Schreibschrift werden deswegen nur geduldet. Die Toleranzen sind regional sehr unterschiedlich. Nach meinen Erfahrungen aber viel größer, als die penibelsten Auslegungen hier. Was selbstbewusste Führerschein-Neulinge lauthals von ihrem Steuerstand trällern, betrifft u. U. eine Prüfungsfrage, die sie selbst falsch beantwortet haben, wie man am Beispiel auf dem Main sieht.

Grüße
Chris


Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

21.01.2014 10:59
#148 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Ich finde die Diskussion zwar anstrengend, kann mir aber den Hinweis nicht verkneifen, dass es neben der hier mehrfach genannten gesamt Regelung auch diverse komplizierte Regelungen an einzelnen Flüssen und Teilabschnitten von Flüssen gibt.
Insbesondere im Zusammenhang mit FFH-Zonen.

Das geht über Bootsname und Verein oder DKV-Stander bis hin zur Personalausweisnummer als Alternative.

Wer also gern alles korrekt hat, hat es schwer überhaupt heraus zu finden was gilt.


Frank_Moerke Offline




Beiträge: 1.588

21.01.2014 11:31
#149 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Ob da alle Regeln die eine Vereinszugehörigkeit usw. beinhalten, im Zweifel juristisch auch haltbar sind, wage ich zu bezweifeln. Es gibt z.B. grad auf kommunaler Ebene ne Menge Spielregeln, die zwar da sind, aber rechtlich oft zweifelhaft sind.


Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

21.01.2014 12:23
#150 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Ja Frank, das sehe ich auch so.
So kann ja ein Niederländer innerhalb des europäischen Gesetzesrahmen (siehe oben) ohne Kennzeichen und ich müßte mit, weil eine spezielle Landkreisregel es so will.

Ich würde gern mal den Aufschrei hören wenn jeder Landkreis spezielle Verkehrsregelen zum Parken von PKWs erlässt.


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

21.01.2014 14:21
#151 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

@Andreas/@Frank:

Absolut richtig... das alles habe ich in meinen Posts immer versucht mit HAUSORDNUNG des jeweiligen Gewässers zu bezeichnen.

Die ist natürlich einzuhalten und kann auch durchgesetzt werden. siehe meinen Post #92

Zitat von cb1p111 im Beitrag #92
Sagt die HAUSORDNUNG des Bodensees z.B. nur "signalfarben gestrichene Open Canoes mit Umweltplakette", dann mag man hinterfragen ob das Sinn macht und wo man solch eine Umweltplakette herbekommt... aber HAUSORDUNG ist erst einmal HAUSORDNUNG... und wer dagegen verstößt, fliegt raus... und wenn die Wasserschutzpolizei mit der Überwachung der Hausordnung beauftragt ist, dann wirft sie eben alle nicht signalfarbenen OC ohne Umweltplakette raus.


mgiese Offline




Beiträge: 73

22.01.2014 00:03
#152 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Moin,

Ich finde die Diskussion hier sehr interessant.


Eigentlich hat Marc die Sache doch mehrfach gut erklärt:

Das Gesetz (BinSchStrOrdnung) sagt, dass Kleinfahrzeuge einen Namen tragen müssen.

Die Verordnung (KlFzKV-BinSch), die bestimmt, wie dieses Gesetz anzuwenden ist, sagt, dass Canadier gar keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind.


Warum sollte man sein Boot also mit Klebeband verschandeln, wenn es keine speziellen, hiervon abweichenden Regelungen für das jeweilige Gewässer gibt?

Gruß

Manfred


lupover Offline



Beiträge: 595

22.01.2014 01:15
#153 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Moin!

Langsam wird es ermüdend! Die Weigerung, die Realität zur Kenntnis zu nehmen, führt nicht wirklich weiter. Auch wenn man die Augen schließt ist die Welt noch da!

Kleinfahrzeuge müssen eine Kennzeichnung tragen. Wenn Kanus keine Kleinfahrzeuge (im Sinne im Sinne der Kennzeichnungsverordnung!) sind, müssen sie deshalb keine Kennzeichnung haben? Wie kommst Du darauf?

Ein Kanu ist ein natürlich ein Kleinfahrzeug nach der Binnenschiffartsstraßenordnung! Nämlich ein Kleinfahrzeug dass "nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss" (§ 2.02 BinSchStrO)

Auch wenn ich weiß, dass viele es nie wahrhaben werden, so ist es richtig:

"Die von der Kennzeichnungsverodnung ausgenommenen Fahrzeuge - zum Beispiel Ruderboote, Kanus... -müssen mit dem Bootsnamen (außen) und dem Namen und der Anschrift des Halters (innen) versehen sein. Sie können aber freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen".

Hinweis zur Adresse: Z. B. auf Mosel und Rhein innen UND außen!.

Ob es gefällt oder nicht, ober ihr es macht oder nicht, ob es kontrolliert wird oder nicht, das war hier nicht die Frage. Die Frage war, wie es richtig ist.

Zur Peene: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen, ausdrücklich keine BESONDEREN Vorschriften (vgl. § 27.21 BinSchStrO)

Für Ulme:
Kleb nen Namen drauf, reiß ihn nach dem Urlaub wieder ab, dann hast Du dich als rechtreuer Musterbüger bewährt! Oder lass es sein, trotz Kenntnis der Vorschriften. Ich habe es bis jetzt auch nicht beachtet und keinen hat es gestört. Deine Entscheidung!

Gruß
Habbo

PS


§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

mit seinem Namen oder seiner Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden.

mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.


Rudo Offline




Beiträge: 198

22.01.2014 13:17
#154 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Ach, ist das nicht ein herrliches Thema für die winterliche Paddelpause? Die Kennzeichnungspflichtdebatte als ewig wiederkehrendes Perpetuum Mobile der Forenkultur, was wären wir ohne sie?

Freue mich schon auf die nächste Runde...

Gruß
Rüdiger

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The world is not a place to be if you're in a hurry!


sputnik Offline




Beiträge: 2.786

22.01.2014 13:35
#155 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Ich grinse mehr über die dreiste Art, wie der Thread wiedererweckt wurde:

Zitat von Ulme im Beitrag #105
7 Seiten Thread und lange nichts geschrieben.
Um ehrlich zu sein: ich habe mir das nicht alles gelesen.
Meine Frage: .....


Inzwischen sind wir bei Seite 11. Kann dieser Thread die Ofen- und Wolfthreads toppen?
Wir dürfen gespannt sein

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'


mgiese Offline




Beiträge: 73

22.01.2014 23:44
#156 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Moin Habbo,

nicht aufregen! Aber ich fürchte, Du hast recht.

Ich habe beide Texte nochmal gelesen und jetzt vermutlich auch verstanden.

Die Kleinfahrzeug-Kennzeichnungsverordnung bestimmt nicht, dass Paddelboote grundsätzlich keine Kleinfahrzeuge im Sinne aller Gesetze sind. Sie sagt vielmehr, dass sie sich selbst nicht mit Paddelbooten beschäftigt und nimmt diese von vorn herein aus.

Die BinSchStrO bezieht sich tatsächlich auch auf Paddelboote und führt bekannte Dinge zu lateinischen Buchstaben aus



Da kann man nur Cicero frei zitieren: Verum naves notos sumere odiosum est.

Vielleicht mache ich mir tatsächlich irgendwann mal Gedanken über einen Namen.

Gruß

Manfred


Thomas Offline



Beiträge: 82

23.01.2014 10:42
#157 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Moin, moin,
zum Cicero Zitat: navis ist feminin, so dass es notas heißen muss!
Grüsse
Thomas


mgiese Offline




Beiträge: 73

23.01.2014 18:41
#158 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Zitat von Thomas im Beitrag #157
navis ist feminin, so dass es notas heißen muss!


War ein Test um die Diskussion mal in eine andere Richtung zu lenken.


cello Offline




Beiträge: 202

23.01.2014 19:11
#159 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

... um dann gänzlich OT zu laufen:

BT: LATEIN kann man auch gut mit Klebeband schreiben und wenn es aufs Wasser geht sagt man: "Ich gehe LATEIN üben!"


PaddelPit Offline



Beiträge: 113

23.01.2014 20:40
#160 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen Antworten

Das Thema ist fast so spannend wie die eventuelle Einführung der PKW-Maut ***gähn+++
Was hat Lodjur in der Signatur: Nicht reden - MACHEN!

Es darf weiter gehen

Hoffentlich ist bald Frühjahr...

LG Pit

Was immer Du tust, tue es mit bedacht! *********
Die Ferne ist, wo ich nicht bin. Ich geh und geh und komm nicht hin. (Silly 1984)


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