Regen - Gumpenrieder Schwall - Rettungswestenpflicht

13.06.2010 11:31
#1 Regen - Gumpenrieder Schwall - Rettungswestenpflicht
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Hallo,
da ich im Urlaub auch am Regen in Bayern war, hab ich mich auch für die Befahrungsregeln interessiert.
Im Buch "der Regen" von Alfons Zaunhuber wird auf die Tragepflicht einer Rettungsweste nach Din EN 395 für das Bärenloch und den
Gumpenrieder Schwall hingewiesen (neben der Helmpflicht).
Ich habe eben das Ganze im Amtsblatt rezertifiziert (http://www.landkreis-regen.de/sg100/aktu...latt/200712.pdf).

Das was mich an der Sache jedoch iritiert ist die verordnete Din Norm. EN 395 sind die eingeschränkt ohmachtssicheren Rettungswesten, die ich bisher noch an keinen Paddelkollegen (ausser den Kindern) gesehen habe.
Wir verwenden doch alle Schwimmhilfen nach Din EN 393.

Rein Rechtlich gesehen müßten wir dort statt unserer Wildwasserschwimmweste eine Rettungsweste mit Kragen tragen, die das
Paddeln eher erschwert.

Weiß jemand von Euch Näheres dazu?

Liebe Grüße
Günter


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16.06.2010 09:04
avatar  Andreas Schürmann ( gelöscht )
#2 RE: Regen - Gumpenrieder Schwall - Rettungswestenpflicht
An
Andreas Schürmann ( gelöscht )

Da gallopiert der Amtsschimmel aber tüchtig.
Wenn Du der Vorschrift genüge tun willst, kannst Du auch eine Automatikweste* nach DIN 395 umbinden.

Das ist ja voll daneben, die ist sowas von NULLKOMMAGARNICHT geeignet.

Gruß
Andreas

*Das sind die, die sich selbst aufblasen.

"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller


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