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Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung

Hallo,
ich habe mir jetzt endlich ein neues Boot zugelegt und mache mir jetzt Gedanken, ob und wie ich das gute Stück versichern kann/ sollte.
Wenn ich z.B. den Kahn an einen Baum ankette, um in der Zwischenzeit das Auto zurück zu holen, ist es dann gegen Diebstahl versichert?
Oder wie sieht es aus mit Beschädigungen, hervorgerufen durch rücksichtslose Steine, die einem die Vorfahrt im Schwall genommen haben? Versicherunmg sinnvoll?
Wie habt Ihr das Thema geregelt?
Beste Grüße, Marco
1.Wenn ich z.B. den Kahn an einen Baum ankette, um in der Zwischenzeit das Auto zurück zu holen, ist es dann gegen Diebstahl versichert?
Nein. Sollte sich der Baum allerdings in einem verschlossenen Raum befinden, sieht die Sache natürlich anders aus.
2. Verklag doch die rücksichtslosen Steine wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung.
Oh Mann
Manfred
Klaus
(
gelöscht
)
#3 RE: Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung

#5 RE: Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung
die Bedingungen sind bei allen Gesellschaften ziemlich gleich. Jahresbeitrag netto ca. 4% vom Zeitwert. Wenn Ihr nicht gerade Seenpaddler seid, könnt Ihr das mit den Steinen vergessen. Diebstahlrisiko ist in der Kasko mit drin, aber - wie immer - Bedingungen lesen und dann erübrigt sich meist die Frage.
Wie immer: Es ist nicht leicht, an anderer Leute Geld zu kommen!
Wer Interesse hat, dem kann ich exemplarisch die Bedingungen der Gothaer als PDF-Datei mal mailen. Bitte PM an mich.
Grüße
Michael
Klaus
(
gelöscht
)
#6 RE: Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung

ich denke da auch an die ,die ihr Canoe im freien unter einer Plane oder einem frei Zuggängigen Stellplatz aufbewahren müssen.
PS, das mit den Steinen..naja.. da gibt es nur eins , ein fast unzerstörbares Royalex Canoe kaufen und das natürlich nur von einem Vernünftigen Hersteller!
Hi!
Wer seinen Kahn frei auf dem Grundstück liegen hat und der wird geklaut, dann hat man wohl eher schlechte Karten.
Wenn das Ding aus einem verschlossenen Raum entwendet wird, kommt u.U. die Hausratversicherung in Frage (oder die Diebstahl, bzw kaskoversicherung fürs Boot).
Bei der DKV Versicherung war es erforderlich Fahrtenbuch zu führen, soweit ich mich erinnern kann. Ausserdem waren irgendwelche Stempel notwendig.
Weiss es aber auch nicht mehr so genau.
Manfred
#9 RE: Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung
In der Hausratversicherung spricht man von Einbruch-Diebstahl. Dieses setzt voraus, dass am Gebäude, in dem das Boot lagert, ein Schloss, Tür, Fenster oder was weiß ich, beschädigt ist. Liegt es in der Garage, kommt es auf die Bedingungen an. Meist ist es dann in der Hausrat mitversichert, zu den gleichen Regeln. In einer Tiefgarage oder so, habt Ihr schlechte Karten.
Die Boots-Kasko-Versicherung deckt auch den einfachen Diebstahl unter besonderen Voraussetzungen. Muss ich morgen im Büro noch mal nachlesen.
So pauschal ist auch die Antwort nicht zu geben, da die Bedingungen seit der Deregulierung bei jeder Gesellschaft anders sein können.
Grüße
Michael
#11 RE: Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung
"1. Geltungsbereich: 1. Die Versicherung gilt innerhalb Europas an Land und auf allen Binnengewässern, der Nord- und Ostsee (...) sowie dem gesamten Mittelmeer und der Atlantikküste bis zu 200 sm (...) bis Ad Dakhlah einschließlich der Kanarischen Inseln mit einem Umkreis von 200 sm.
Sie gilt ferner im gleichen Geltungsbereich;
1.1 während des Sommer- und Winterlagers;
1.2 während des Trainings oder der Teilnahme an Regatten;
1.3 während der ausführung von Reparaturen und Inspektionen durch Werften oder Werkstätten;
1.4 während des Anlandholens und Zuwasserlassens;
1.5 während der Transporte, soweit hierfür geeignete Transportmittel verwendet werden und die versicerten Gegenstände sachgemäß verladen und befestigt sind.
3. Versicherte Sachen und Gefahren:
1. Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Sachen.
2. Der Versichjerungsschutz zur Vollkaskoversicherung ... erstreckt sich auf
2.1 Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen;
2.1.1 Unfall der Fahrzeuge, s. B. auch Sinken, Kentern, Vandalismus
2.1.2 Brand, Seng- und Schmorschäden ..., Blitzschlag, Explosion;
2.1.3 Sturm (ab Windstärke 8), höhere Gewalt;
2.1.4 Einbruchdiebstahl, Beraubung;
2.1.5 Diebstahl des ganzen Fahrzeugs,...
...
5. Ausschlüsse:
2. Nicht ersetzt werden:
...
2.2 Schäden bei Wildwasserfahrten oder beim Überqueren von Wehren ...
...
2.7 Schäden durch gewöhnliche Abnutzung, Alter, Bearbeitung, Witterungseinflüsse ..."
Dann gibt es noch eine Schadenfreiheitsrabatt-Klausel die einen Schadenfreiheitsrabatt von 10 % pro Jahr bis 40 % gesamt, gewährt (Mindestbeitrag netto 35,00 EUR).
Die Transportversicherung würde ich eher sehen als eine Versicherung für gewerbliche Vermieter/Verkäufer. Hier könnte man die Boote gegen Beschädigung durch Unfall und unter besonderen Voraussetzungen auch gegen Diebstahl versichern.
So ich hoffe, mal ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Mein Fazit: Auch wenn ich davon lebe, ich brauch's nicht.
Grüße
Michael

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