Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Trailer Import nach Österreich
#1 Trailer Import nach Österreich
Hallo,
kennt sich zufällig jemand mit dem Zulassen eines deutschen Trailers in Österreich aus?
Es geht um einen in Deutschland zugelassenen, gebremsten Hänger mit höchstzulässigem GG von 1.300kg.
Der Hänger ist EZ 2013. Kann es Probleme geben bzw. wenn vermutbar, wo?
... wäre fein ...
Grüße, Harold

Bei PKW's gibt es eine EU - Konformitätserklärung.
Ich würde bei einem so neuen Anhänger einfach mal beim Hersteller anfragen, ob es eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt.
Andernfalls bleibt dir nur der Weg über die Prüfstellen deiner Landesregierung.
Da prüft dann ein Zivilingenieur ob alles ok ist, der braucht 2 Fotos und vor allem die
techn. ganzen Eckdaten und es wird ein Einzelgenehmigungsbescheid.
#3 RE: Trailer Import nach Österreich

#5 RE: Trailer Import nach Österreich
Hallo,
so weit ich mich erinnern kann ist das auf der ÖAMTC Homepage irgendwo beschrieben. Ich finde es nur leider grad nicht. Meines Wissens nach geht das mit Einzelgenehmigung und man muss den Hänger selbst "vorführen" oder findet eine Werkstatt die das gegen Geld macht. Natürlich muss das Fahrzeug da technisch in Ordnung sein und den gesetzlichen Vorschriften (Beleuchtung !!) entsprechen.
Wäre toll wenn Ihr hier schreiben könntet wenn Ihr genaueres findet, hab einen Harbeck Bootshänger mit dem ich genau das Gleiche vorhabe.
LG, Martin
#7 RE: Trailer Import nach Österreich
Habe nun folgende Infos von der Versicherung bekommen, wie es abläuft:
- EU Bescheinigung des Herstellers in original (wie Ulme schrieb)
- Deutsche Anmeldepapiere in original
- Kaufvertrag
- 1 Foto des Hängers von hinten
--> zur Eintragung in das Anmelderegister (ohne Hänger, kein Vorfahren notwendig) bei der Prüfstelle der zuständigen Landesregierung
Grüße, Harold
#8 RE: Trailer Import nach Österreich
Zur Vollständigkeit noch ein Hinweis zur Überstellung (danke Heinz für den Tipp)
§ 83 KFG Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)
Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit Kraftfahrzeugen mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 3 angebracht und das ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel verdeckt ist. Hiedurch werden die Vorschriften des Zollgesetzes 1955, BGBl. Nr. 129, nicht berührt.
- CANADIERFORUM
- ALLGEMEINES CANADIERFORUM
- Einsteigerfragen
- BOOTE UND ZUBEHÖR
- Boote: SELF MADE
- CANOE REVIEWS
- HOLZBOOTE | GESCHICHTE | TRADITIONELLES
- LAGERLEBEN
- Lagerleben: SELFMADE
- TOURENBERICHTE
- MARKTPLATZ
- GESTOHLENE AUSRÜSTUNG
- VERKAUFEN
- SUCHEN
- KOMMERZIELLES
- PADDELPARTNER, TREFFEN & CO
- ÜBER-REGIONAL
- NORD
- OST
- SÜD
- WEST
- Mitteilungen und Ankündigungen
- Anleitungen zum Forum
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!