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Dieses Thema hat 178 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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TF ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 10:05
Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Wie sieht es denn mit Euren Erfahrungen in der Praxis bezüglich dieser Thematik aus? Ich selbst bin am Main großgeworden und habe bis jetzt nie einem Kanuclub angehört. Also habe ich meinen GFK-Old Town nach einigen "Anschissen" durch Sportbootfahrer bei der Wasserschifffahrtsbehörde angemeldet und fahre seit dem mit diesem "dämlichen Nummernschild in Übergröße auf beiden Seiten" herum.
Nun bin ich aber seit 2 Tagen stolzer Besitzer meines Frame 25S von Hans-Georg und habe irgendwie überhaupt keine Lust, dieses Kunstwerk auf so eine Art zu verunstalten. Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit mit "wieder abnehmbaren Kennzeichen" ( Kanuclubzugehörigkeit oder Zulassung), ohne der Bootsoberfläche zu schaden?
Wäre sehr dankbar für Tips ... Tommy


Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 10:30
#2 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat
"Anschissen" durch Sportbootfahrer


Wie stellt man sich das den vor? Halten die an und nölen rum?

Zitat
"dämlichen Nummernschild


Gibt es denn auf dem Main eine spezielle Regelung?
Für Paddelboote kenn ich nur dies: Bootsname außen, kontrast zum Untergrung, lateinische Buchstaben mind. Höhe 10cm,
im Boot Name und Anschrift des Eigentümers und das auf allen richtigen Wasserstraßen

Naja und wenn man dann per Megaphon mit dem Bootsnamen angesprochen wird sollte man natürlich auch reagieren.

Vielleicht fällt Dir ja eine Schild Form und Art ein wenn Du das Bild unten siehst.

Viel Spaß mit dem schönen Boot.

Gruß
Andreas

"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller

Angefügte Bilder:
img_3949.jpg  

flachwasser Offline




Beiträge: 68

27.09.2010 12:41
#3 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo,

beim Main handelt es sich um eine Bundeswasserstrasse. Dort gilt:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf

Ich würde mal versuchen, eine Ausnahmeregelung zu erwirken wenn ich öfter dort paddel. Sonst versuchen mit Ignorieren durch zu kommen.

Gruß
Stephan


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 12:58
#4 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich verstehe Deine Frage nicht - sicherlich sind die Frame-OC's einzigartige Kunstwerke, doch die http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Bi...2.02/index.html sagt ganz klar, wie es sein soll.

Einen Mercedes-Benz 300 SL würdest Du auch nicht ohne Kennzeichen auf der Straße fahren, nur weil die Kennzeichen den Wagen verschandeln...

Mein Vorschlag: Buchstaben mittels Brandmalerei anbringen - wäre stilecht...

lG Leichtgewicht


welle ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 13:03
#5 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

hej Godi
Du klebst doch über ein original Gemälde auch keinen
Zeitungsauschnitt.
Einfach fahren, bis die Wapo konkret was sagt. Die Sportschipper
sollen nicht so eine Welle machen /im wahrsten Sinne des Wortes.
Gruß aus der Nordheide
Albert

Angefügte Bilder:
LogoWTLagerklein.jpg  

Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 13:19
#6 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

- hab' ich Befindlichkeiten getroffen??

(Engelchen sagt: natürlich kennzeichnen - steht doch in der BinSchStrO...
Teufelchen sagt: A.C.A.B. - naja, außer die Guten... )

Seit wann haben Sportchipper was zu sagen???

lG Leichtgewicht


markuskrüger Offline




Beiträge: 1.694

27.09.2010 13:20
#7 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Klärt mich mal auf!
Darf ich nun oder muß ich?!? Vielmehr: MUSS ich nicht, wenn ich darf?

Fragt sich
Markus

Zitat aus http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf:
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
(...)
2. Kleinfahrzeuge:
(...)
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;
...
§ 2 Kennzeichnungspflicht
(...)
(2) Deutsche Fahrzeuge nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b bis e [> also auch Muskelbetriebene <] dürfen ein Kennzeichen führen.
(3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens
10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller
Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug oder
Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen.
(...)


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 13:23
#8 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Mann MK ganz einfach:

entweder ein (odentliches) Kennzeichen bei der Wasserbehörde beantragen (die Dinger, die Sportbootfahrer haben)

ODER

Name in lateinischen Buchstaben...


bis auf Tommy gibt es sicherlich Niemanden in -D-, der ein "ordentliches" Kennzeichen beantragt hat... - oder??


lG Leichtgewicht


hörmy Offline



Beiträge: 53

27.09.2010 13:32
#9 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo, Markus!
Ich glaube es ist so:
Weil du darfst, musst du nicht!

Im Ernst: ist schon etwas nervig, dieser Paragraphendschungel.
Aber wenn ich es in Ruhe lese, fällt mir das Wort 'ausgenommen'auf und dann macht es einen Sinn:

Kleinfahrzeuge sind also unter 20 Meter lang, ausgenommen alles, was unter 2a usw folgt!!
Also müssen wir gar nix! Wir dürfen aber, wie es ja weiter unten ausdrücklich erlaubt wird. (Aber wer will sowas schon!)

Bin gespannt, ob hier jemand meinem Verständnis dieser Verordnung folgt.
Auf dem Möhnesee hat es mir übrigens mal ein Offizieller auch so erklärt.

Gruß, Hörmy


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 13:35
#10 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von hörmy
Also müssen wir gar nix!



Das ist FALSCH! Buchstaben-Name außen MUSS!!!


hörmy Offline



Beiträge: 53

27.09.2010 13:37
#11 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Lies doch mal die Verordnung in Ruhe durch.


Spartaner Offline




Beiträge: 1.148

27.09.2010 13:45
#12 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Leichtgewicht

Zitat von hörmy
Also müssen wir gar nix!


Das ist FALSCH! Buchstaben-Name außen MUSS!!!




Korrekt:
- Auf Bundeswasserstraßen dauerhafte 10cm-latein.-Buchstaben-Name außen MUSS!!!,
- dazu kleiner aber dauerhaft Name+Anschrift innen MUSS!!!.

Auf manchen Bundeswasserstraßen sucht die Waschpo danach und kassiert bei fehlender Beschriftung auch regelmäßig ab. Auf anderen wohl noch nicht.

Gruß Michael


Kanuotter Offline




Beiträge: 551

27.09.2010 13:55
#13 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Paddler,

das ist scheinbar ein Thema, das regelmäßig hochgeht wie Sekt zu Silvester. Im Faltboot-Wiki hat jemand einen Schriftverkehrt mit deutsch. Ämtern zu der Frage eingestellt und beantwortet bekommen (wenn ich darf muss ich also...).

http://www.faltbootforum.de/wiki/index.p...rtsstra%C3%9Fen

Grüße Norbert


schottenkoenig Offline



Beiträge: 52

27.09.2010 13:56
#14 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

ich stimme spartaner zu.

dies wurde mir auch gerade vor ein paar tagen im wsv wittenberge bestätigt.
dort werden wasserpolizisten ausgebildet, und die gucken in der gegend sehr genau nach.

grüße, harald


hörmy Offline



Beiträge: 53

27.09.2010 13:58
#15 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Aber aus der Verordnung geht doch hervor, dass muskelbetriebene Boote gar nicht als "Kleinfahrzeuge" im Sinne dieser Verordnung gelten!
Wo nehmt ihr denn diese Gewissheit her?

Geht doch mal auf meinen Einwand ein und widerlegt das, wenn möglich.

Da steht doch genau, was als Kleinfahrzeug gelten soll und dann folgt das 'AUSGENOMMEN...! und da wird unter 2b doch das muskelangetriebene Boot ausdrücklich ausgeschlossen!!

Und auch wenn manche Wasserschutzpolizisten da kassieren... vielleicht haben die das auch nicht so genau gelesen!?!?

Gruß, Hörmy


landratte ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 14:10
#16 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Also uns ösis sagt man ja , meistens nicht ganz zu Unrecht, die eine oder andere skurrile Eigenschaft nach.
Aber das gibts auch umgekehrt: So einen köstlichen thread findet man wohl nur nördlich des Weisswurstäquators.
Das verzweifelte Bemühen, immer alles richtig zu machen, kann schon auch lustige Formen annehmen.
Zur Beruhigung: Diese, eure Verordnung sagt ziemlich klar, dass alles was drinsteht für OCs nicht gilt , Punkt.
Vielleicht findet der eine oder andere findige und brave Staatsbürger noch eine passende Verordnung, bis dahin würd ich mir aber weniger Sorgen machen.
Mag sein dass der eine oder andere nummerierungspflichtige Bootsführer ein Problem damit hat, wenn ein paar Schifferln einfach so, ganz ungekennzeichnet, unterwegs sind,und sich dann ein bissl wichtig macht, sowas gibts wohl immer wieder, da gibts bei uns dieses Bonmot: nedamolignorieren
Ansonsten geht man in südlicheren Breiten mit derartigen Fällen ungefähr so um:
Vorausgesetzt, dass man niemandem Schaden zufügt, gefährdet, oder in seiner Lebensqualität beeinträchtigt, tut man ersteinmal gar nix, solange man nicht wirklich bestraft wird oder das Risiko bestraft zu werden tatsächlich hoch ist.
Grüße und nixfürungut


hörmy Offline



Beiträge: 53

27.09.2010 14:10
#17 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

So, der Hinweis von Kanuotter auf den Link Faltbootforum hat es mir jetzt plausibel gemacht.
Es wird ja unterschieden zwischen amtlichen und nicht-amtlichen Kennzeichen. Und die letzteren sich wohl auch dann Pflicht, wenn man nciht unter die amtliche Kennzeichnung fällt.

Hat alles schon was von Loriot....

Ich werde jedenfalls gar nix machen. Mein Boot hat ja einen Namen. Es hört auf den schönen Namen "Bell" und der steht ja vorne dran!

Viel Spass beim Paddeln!

Hörmy


Spartaner Offline




Beiträge: 1.148

27.09.2010 14:27
#18 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ehrlich gesagt, finde ich in dem zZ unter
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf
verlinkten Dokument auch nicht mehr den Satz:
"Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein."

Das genau war nämlich der Satz, der die Verpflichtung zum Namentragen beinhaltete.

Oder stand der in einem anderen Dokument?

Ich finde das Ganze ähnlich albern wie die österreichische landratte, aber wenn Leute deswegen 40 Euro löhnen, dann muss man das nicht mehr als reinen Witz abtun.

Gruß Michael


Edit: im Dokument
http://www.wsv.de/wsa-b/service/merkblae..._kleinfahrz.pdf
oder auch
http://www.dmyv.de/fileadmin/downloads/K...rzeuge-2006.pdf
steht der betreffende Satz ganz klar drin. Was nun gilt? Keine Ahnung.


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 14:46
#19 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

WARUM ist das so schwer, seinem OC einen Namen zu geben?? (& diesen anzubringen??)


moose Offline



Beiträge: 1.478

27.09.2010 14:56
#20 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

weil das einfach blöder bürokratissimus ist - und häßlich obendrein
moose

was wäre ein o/c ohne racine, ofen + tipi/cft


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